Barrierefreiheitserklärung für www.alexander-technik-deutschland.org
Stand der Erklärung: 12. Januar 2026
Letzte Überprüfung: Januar 2026
1. Zielsetzung und Geltungsbereich
Der Verein Alexander-Technik Deutschland e. V. ist bestrebt, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von Behinderung oder Einschränkung – einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu ermöglichen.
2. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist teilweise barrierefrei. Eine automatisierte Prüfung mit dem Ally-Plugin im Januar 2026 identifizierte mehrere Barrierefreiheitsprobleme in Bereichen wie Farbkontrast, Alternativtexten, semantischer Struktur und vereinzelten Formularfunktionen.
Insgesamt wurden auf 8 gescannten Unterseiten 109 offene Probleme festgestellt. Ein Großteil davon betrifft die visuelle Gestaltung (z. B. unzureichende Kontraste), gefolgt von fehlenden Alternativtexten sowie strukturellen Mängeln (z. B. fehlerhafte Überschriftenhierarchien).
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Punkte sind aktuell nicht vollständig barrierefrei:
- Unzureichende Farbkontraste in verschiedenen Text-/Hintergrundkombinationen
- Fehlende oder ungenaue Alternativtexte bei Bildern
- Unstrukturierte Überschriftenhierarchien
- Teilweise unklare oder inkonsistente HTML-Semantik
Diese Barrieren entstehen u. a. durch gewachsene Inhalte und beschränkte personelle Ressourcen. Wir sind jedoch aktiv dabei, die Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern.
4. Geplante Verbesserungen
Wir konzentrieren uns derzeit auf:
- Korrektur der Farbkontraste
- Ergänzung fehlender Bildbeschreibungen
- Überarbeitung der Überschriftenstruktur
- Verbesserung des HTML-Codes zur semantischen Lesbarkeit
Als gemeinnütziger Verein mit begrenzten Ressourcen können wir derzeit nicht alle Anforderungen vollständig umsetzen, sind aber bestrebt, Zugänglichkeit kontinuierlich zu verbessern.
5. Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Ihre Hinweise helfen uns, unsere Angebote weiter zu verbessern.
E-Mail:
Wir bemühen uns, innerhalb von 3–5 Werktagen zu antworten.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Mitteilungen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Ihrem Bundesland wenden. Für Nordrhein-Westfalen ist zuständig:
Durchsetzungsstelle NRW – Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: e
Website: www.lbb.nrw.de